Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Explore Mongolia Co.Ltd.

Liebe Gäste, die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter Explore Mongolia Co.Ltd., in Ergänzung zu den gesetzlichen Vorschriften, welche sich insbesondere im Reisevertragsrecht §§ 651 a ff BGB finden:

1. Abschluss Reisevertrag

1.1 Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie Explore Mongolia den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

1.2 Die Anmeldung muss schriftlich vorgenommen werden in Form unseres Buchungsformulars. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Explore Mongolia informiert den Kunden über den Vertragsabschluss mit der schriftlichen Buchungsbestätigung.

2. Bezahlung

2.1 Bei Explore Mongolia erhalten Sie eine Buchungsbestätigung, damit wird eine Anzahlung in Höhe von 35 % des Gesamtreisepreises pro Reisegast fällig. Diese Höhe der Anzahlung ist notwendig zur Deckung der hohen Flugkosten.

2.2 Die Restzahlung ist, wenn nicht anders vereinbart, bis 4 Wochen vor Reiseantritt zu bezahlen. Der verbindliche Preis für Ihre gebuchte Reise steht in Ihrer Rechnung.

2.3 Erfolgt die Zahlung der vereinbarten Anzahlung auch nach Inverzugsetzung nicht oder wird der restliche Reisepreis nicht vollständig zum vereinbarten Zahlungstermin bezahlt, steht Explore Mongolia das Recht zur Vertragsauflösung unter Berechnung von Schadensersatz vor.

3. Leistungen und Preise

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Reisebeschreibungen von Explore Mongolia und aus den Angaben in Ihrer Buchungsbestätigung. Besondere Kundenwünsche, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

4. Leistungs- und Preisänderungen


4.1 Wir hoffen keine Änderungen an ihrer Buchung vornehmen zu müssen, jedoch können Preis – oder Leistungsänderungen vorkommen, da Ihre Reise einige Monate im Voraus geplant wird. Wir behalten uns das Recht vor ihre Buchung zu ändern im Falle veränderter Bedingungen.

4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

4.3 Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen zu ändern. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung werden wir Sie unverzüglich davon in Kenntnis setzen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht alle Museen oder sonstige Veranstaltungen jeden Tag im Jahr geöffnet sind. Wir bemühen uns die in Ihrem Reiseprogramm aufgeführten Programmpunkte wahr zu nehmen, jedoch können diese variieren oder ausfallen. In einem solchen Fall können wir Ihnen keine Rückerstattung ausfallender oder veränderter Exkursionen anbieten.
Viele in unserer Touren beinhalten besondere Aktivitäten, wie z.B. Pferd- oder Kamelausritte, Wandern oder Radtouren. Bei solchen Aktivitäten steht Ihnen ein erfahrener Reiseleiter oder Profi zur Seite, jedoch begehen unsere Kunden diese Aktivitäten auf eigene Gefahr.

5. Rücktritt, Umbuchungen, Ersatzpersonen

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Es wird aus Beweisgründen empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Wenn Sie zurücktreten, haben wir als Reiseveranstalter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, für die getroffenen Reisevorbereitungen und Aufwendungen. Im Falle einer Änderung Ihrer Buchung wie z.B. Abflugort, Datum, Zielgebiet, Unterkunft oder Beförderungsarten müssen wir Ihnen eine Bearbeitungsgebühr berechnen abhängig vom Eingang ihres Änderungswunsches.

5.2 Bei Rücktritt fallen folgende Kosten an:
bis 4 Wochen vor Reiseantritt 13 %
ab 3 Wochen bis 2 Wochen vor Reiseantritt 15 %
ab 1 Woche vor Reiseantritt 30 %
1 Tag vor Reiseantritt 50 %
am Tag des Reiseantritts, bzw. bei Nichtantritt der Reise 65 % des Reisekosten ohne Flugkosten.

5.3 Bis zum Reiseantritt können Sie verlangen, dass an Ihrer Stelle ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Bei Reiserücktritt ist der zurückgetretene Gast berechtigt, eine Ersatzperson bis zum Reisebeginn zu benennen. Voraussetzung ist, dass diese Person den besonderen Erfordernissen der Reise entspricht und keine anderen Umstände dagegen sprechen. Der zurückgetretene Gast und der neue Reiseteilnehmer haften gemeinsam als Gesamtschuldner gegenüber Explore Mongolia für den Reisepreis.

6. Nicht in Anspruch genommene einzelne Leistungen

Nehmen Sie aus durch Explore Mongolia nicht zu vertretenden Gründen einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Explore Mongolia wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Wir können in folgenden vom Reisevertrag zurücktreten:

7.1 Vor der Reise: 
- Wenn Leistungsänderungen für den Kunden zu unzumutbaren Preiserhöhungen führen würden oder ein ordnungsgemäßer Reiseablauf nicht mehr gewährleistet ist. 
- Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, wenn nicht anders vorab vereinbart. Die Kündigung erfolgt schriftlich.



7.2. Rücktritt vom Reisevertrag des Veranstalters mit sofortiger Wirkung während und nach der Reise aus wichtigem Grund. Wichtige Gründe sind beispielsweise: Wenn der Reiseteilnehmer den vorher bekanntgegebenen Reiseanforderungen nicht genügt oder wenn der Reiseteilnehmer durch sein Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stört oder gefährdet und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen werden. Explore Mongolia behält den Anspruch auf den Reisepreis, abzüglich ersparter Aufwendungen oder anderweitiger Verwendung von Leistungen.

8. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt

Wird eine Reise durch höhere Gewalt erheblich erschwert, beeinflusst oder gefährdet und war dies beim Abschluss des Reisevertrages nicht vorhersehbar, so können sowohl Reiseveranstalter als auch Kunde den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. Bei Kündigung kann der Reiseveranstalter für bereits erbrachte Leistungen (bzw. für Leistungen zur Beendigung der Reise) eine angemessene Entschädigung vom Kunden verlangen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden die Mehrkosten für die Rückbeförderung von Ihnen und uns je zur Hälfte getragen. Im Übrigen gehen Mehrkosten zu Ihren Lasten.

9. Haftung des Reiseveranstalters

9.1 Wir haften als Reiseveranstalter für 
- die gewissenhafte Reisevorbereitung und -abwicklung,
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
- die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen,
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

9.2 Wird eine Beförderung im Linienverkehr (z.B. Flug, Eisenbahn etc.) erbracht und hierfür ein Ticket des Beförderungsunternehmens ausgestellt, sind wir nur vermittelnd tätig. Wir haften als Vermittler daher nicht für die Nichterbringung oder Schlechterfüllung dieser Leistung. Für Leistungsstörungen in diesem Zusammenhang, haften wir nicht. Eine Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen.

10. Gewährleistung

10.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es – unbeschadet der vorrangigen Mitwirkung des Reisenden. Deshalb ist der Reisende verpflichtet alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder zu vermeiden. Wir können auch in der Weise Abhilfe bei Mängeln schaffen, dass wir eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringen. Eventuell auftretende Mängel der Reiseleistungen sind unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen. Bei Nichteintreffen oder Beschädigung des Gepäcks müssen Sie den Schaden an Ort und Stelle bei der befördernden Fluggesellschaft anzeigen, da anderenfalls die Zurückweisung Ihrer Ansprüche droht. Explore Mongolia empfiehlt, Wertgegenstände oder Geld ausschließlich im Handgepäck mitzuführen.

11. Beschränkung der Haftung; Verjährung

11.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird oder soweit der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.

11.2 Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich bei uns geltend machen. Für die Einhaltung der Frist ist dann das Datum des Posteingangsstempels entscheidend. Ansprüche des Reisenden verjähren in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem laut Vertrag letzten Reisetag.

11.3 Kurzfristige Verzögerungen oder Einschränkungen infolge landestypischer Besonderheiten stellen keinen Reisepreis-Minderungsgrund dar.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

12.1 Wir informieren Sie vor Reiseantritt über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen, jedoch sind wir nicht für deren Beschaffung verantwortlich. Bitte bemühen Sie sich frühzeitig um ihr Visum.

12.2 Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile gehen zu seinen Lasten, ausgenommen der Veranstalter hat seine Hinweispflichten nicht erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten.

13. Allgemeine Bestimmungen

Der Empfänger der Reisedokumente ist verpflichtet, seine empfangenen Unterlagen um gehend auf Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und bei fehlerhafter Ausstellung sofort zu reklamieren.

Stand: Dezember 2014

Explore Mongolia Co., Ltd.

Mr. Olzod Boum-Yalagch

Ulaanbaatar, Chinggis Avenue 14, 205

P.O.Box – 49/18, Ulaanbaatar – 210349

Mongolia